Gebäudesicherheit nachvollziehbar dokumentiert
Das Wiener Bauwerksbuch dient der regelmäßigen und vorausschauenden Überprüfung von Gebäuden. Eigentümer erhalten damit einen strukturierten Überblick über den Zustand ihres Hauses und können erkennbare Schäden, Sicherheitsrisiken und erforderliche Maßnahmen frühzeitig erfassen.
Wir übernehmen die fachgerechte Erstellung des Bauwerksbuches und die erforderliche Erstüberprüfung. Zusätzlich schaffen wir eine klare Struktur, damit Eigentümer oder Hausverwaltungen das Bauwerksbuch anschließend gesetzeskonform weiterführen können.
Ihr Vorteil
Ein sorgfältig erstelltes Bauwerksbuch erfüllt nicht nur die gesetzlichen Dokumentationspflichten. Es schafft mehr Rechtssicherheit und unterstützt Eigentümer und Hausverwaltungen dabei, den Zustand des Gebäudes im Blick zu behalten, erforderliche Maßnahmen rechtzeitig zu planen und Folgeschäden möglichst zu vermeiden.
Für welche Gebäude ist ein Bauwerksbuch erforderlich?
Ein Bauwerksbuch ist in Wien bei bewilligungspflichtigen Neu-, Zu- und Umbauten zu erstellen. Seit der Novelle der Wiener Bauordnung gilt diese Verpflichtung auch für bestimmte bestehende Gebäude:
Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden:
Erstellung, Erstüberprüfung und Registrierung
bis spätestens 31. Dezember 2027
Gebäude, die vom 1. Jänner 1919 bis vor den 1. Jänner 1945 errichtet wurden:
Erstellung, Erstüberprüfung und Registrierung
bis spätestens 31. Dezember 2030
Ausgenommen sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser sowie Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 m².
Sie kennen das genaue Errichtungsjahr nicht oder sind unsicher, ob Ihr Gebäude betroffen ist?
Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen und klären für Sie, ob und bis wann ein Bauwerksbuch erforderlich ist.
Was wird überprüft?
Die Erstüberprüfung erfolgt augenscheinlich und in einem geeigneten Stichprobenumfang. Im Mittelpunkt stehen jene Bauteile, von denen bei einer Verschlechterung ihres Zustandes eine Gefährdung ausgehen kann.
Dazu zählen insbesondere:
Dächer und Dachaufbauten, Fassaden, Fenster und weitere Außenbauteile, Balkone, Loggien und Terrassen, soweit sie von außen oder aus allgemein zugänglichen Bereichen einsehbar sind, Stiegenhäuser und allgemeine Erschließungsflächen, Geländer und Absturzsicherungen sichtbare konstruktive Bauteilegemeinsam genutzte Gebäudebereiche, beispielsweise Waschküchen, Fahrradräume und sonstige Allgemeinräume, sicherheitsrelevante Bereiche der Außenanlagen, augenscheinlich erkennbare Schäden und mögliche Gefahrenstellen.
Für die Erstüberprüfung ist grundsätzlich keine Besichtigung sämtlicher Wohnungen erforderlich. Sollte im Einzelfall der Zugang zu einzelnen Bereichen notwendig sein, wird dies vorab mit den Eigentümern oder der Hausverwaltung abgestimmt.
Unsere Leistungen
• Prüfung, ob eine Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches besteht
• Sichtung vorhandener Pläne, Bescheide, Gutachten und Gebäudedokumentationen
• Begehung und fotografische Dokumentation
• Erstüberprüfung des Gebäudes
• Erfassung und nachvollziehbare Beschreibung festgestellter Mängel
• Erstellung des Bauwerksbuches
• Festlegung der erforderlichen Kontroll- und Überprüfungsintervalle
• Bereitstellung einer klaren Struktur für die gesetzeskonforme Weiterführung durch Eigentümer oder Hausverwaltung
• Registrierung des Bauwerksbuches auf Wunsch
• Durchführung wiederkehrender oder zusätzlicher Untersuchungen
• auf Wunsch - fachliche Beratung zu erforderlichen Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen als gesonderte Zusatzleistung
Nach Nutzfläche gestaffelte Preise
Unser Grundhonorar ist nach der Gebäudekategorie und der Nutzfläche gestaffelt. Dadurch erhalten sowohl Eigentümer kleinerer Häuser als auch Hausverwaltungen mit größeren Liegenschaften oder mehreren Gebäuden eine nachvollziehbare und auf den Umfang abgestimmte Preisgestaltung.
Der konkrete Bearbeitungsaufwand kann zusätzlich von der Gebäudestruktur, der Zugänglichkeit, der Vollständigkeit der vorhandenen Unterlagen und augenscheinlich erkennbaren Schäden beeinflusst werden. Gerne erstellen wir Ihnen auf Grundlage der Gebäudeadresse, des Errichtungsjahres und der Nutzfläche ein konkretes unverbindliches Angebot.