Klare Eigentumsverhältnisse
brauchen eine verlässliche Grundlage.
Ein Nutzwertgutachten legt fest, in welchem Verhältnis einzelne Wohnungen, Geschäftslokale, Stellplätze und sonstige wohnungseigentumstaugliche Objekte einer Liegenschaft zueinander stehen. Es bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Begründung oder Änderung von Wohnungseigentum und für die Eintragung der entsprechenden Miteigentumsanteile im Grundbuch.
Im Nutzwertgutachten wird zudem festgehalten, welche Flächen im gemeinsamen Eigentum bleiben. Dies bildet gemeinsam mit dem § 6 Gutachten die Voraussetzung für den Wohnungseigentumsvertrag, welcher von einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat erstellt wird.

Ihr Vorteil
Als Architekt und Ziviltechniker betrachten wir nicht nur die rechnerische Aufteilung. Wir erkennen auch Abweichungen zwischen bewilligtem Planstand und gebautem Bestand und können notwendige planerische oder baurechtliche Schritte frühzeitig aufzeigen.
So erhalten Sie eine fundierte Grundlage für klare und nachvollziehbare Eigentumsverhältnisse.
Wann wird ein Nutzwertgutachten benötigt?
• bei erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum
• für die Neufestsetzung der Nutzwerte einer bereits parifizierten Liegenschaft
• auf Grund von Änderungen der enthaltenen Objekte oder Ergänzung neuer Objekte z.B.:
• nach einem Dachgeschoßausbau oder Zubau
• bei der Teilung oder Zusammenlegung von Wohnungen
• bei Änderung der Widmung eines Objekts
• bei der Neuordnung von Stellplätzen, Kellerabteilen, Gärten & anderen Zubehörflächen
• wenn ein bestehendes Nutzwertgutachten nicht mehr mit den Plänen oder dem tatsächlichen Bestand übereinstimmt
Was wird für ein Nutzwertgutachten benötigt?
• Baubehördlich bewilligte Pläne des gesamten Hauses
(Einreichpläne samt Baubescheide; Falls kein Baubescheid vorliegen sollte, kann es auf Basis der Einreichpläne im Vorabzug für Kaufverträge vorbereitet werden)
• Grundbuchsauszug
• Bei Bedarf kann eine örtliche Besichtigung bei Bestandsobjekten erforderlich sein.
Unsere Leistungen
• Prüfung der vorhandenen Pläne, Bescheide und Unterlagen
• Ausheben der baubehördlich bewilligten Pläne und Bescheide bei der Baubehörde
• bei Bedarf Abgleich der bewilligten Planunterlagen mit dem tatsächlichen Bestand
• Bestandsaufnahme und ergänzende Planerstellung bei Bedarf
• Ermittlung der Nutzflächen sowie der erforderlichen Zu- und Abschläge
• eindeutige Zuordnung der Wohnungseigentums- und Zubehörobjekte
• Erstellung eines übersichtlichen und nachvollziehbaren Nutzwertgutachtens nach §9 WEG 2002
• Erstellung des Gutachtens nach §6 WEG 2002
• Prüfung bestehender Nutzwertgutachten und fachliche Verifizierung der Berechnung
Nach Nutzfläche gestaffelte Preise
Unser Honorar ist transparent nach Gebäudekategorie und der Nutzfläche des Gebäudes gestaffelt. Gerne erstellen wir Ihnen auf Grundlage der Gebäudeadresse, der Gesamtnutzfläche des Hauses und der baubewilligten Pläne - falls bereits vorhanden - ein unverbindliches, auf Ihre Liegenschaft abgestimmtes Angebot.
Nach Beauftragung und Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann der Vorabzug des Nutzwertgutachtens innerhalb von zwei Wochen übermittelt werden.