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Gutachten &
Bauwerksbuch


Bauwerksbuch

Gebäudesicherheit nachvollziehbar dokumentiert
Das Wiener Bauwerksbuch dient der regelmäßigen und vorausschauenden Überprüfung von Gebäuden. Eigentümer erhalten damit einen strukturierten Überblick über den Zustand ihres Hauses und können erkennbare Schäden, Sicherheitsrisiken und erforderliche Maßnahmen frühzeitig erfassen.

Wir übernehmen die fachgerechte Erstellung des Bauwerksbuches und die erforderliche Erstüberprüfung. Zusätzlich schaffen wir eine klare Struktur, damit Eigentümer oder Hausverwaltungen das Bauwerksbuch anschließend gesetzeskonform weiterführen können.
Ihr Vorteil
Ein sorgfältig erstelltes Bauwerksbuch erfüllt nicht nur die gesetzlichen Dokumentationspflichten. Es schafft mehr Rechtssicherheit und unterstützt Eigentümer und Hausverwaltungen dabei, den Zustand des Gebäudes im Blick zu behalten, erforderliche Maßnahmen rechtzeitig zu planen und Folgeschäden möglichst zu vermeiden.
Für welche Gebäude ist ein Bauwerksbuch erforderlich?
Ein Bauwerksbuch ist in Wien bei bewilligungspflichtigen Neu-, Zu- und Umbauten zu erstellen. Seit der Novelle der Wiener Bauordnung gilt diese Verpflichtung auch für bestimmte bestehende Gebäude:
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Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden:
Erstellung, Erstüberprüfung und Registrierung
bis spätestens 31. Dezember 2027

Gebäude, die vom 1. Jänner 1919 bis vor den 1. Jänner 1945 errichtet wurden:
Erstellung, Erstüberprüfung und Registrierung
bis spätestens 31. Dezember 2030

Ausgenommen sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser sowie Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 m².

Sie kennen das genaue Errichtungsjahr nicht oder sind unsicher, ob Ihr Gebäude betroffen ist?
Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen und klären für Sie, ob und bis wann ein Bauwerksbuch erforderlich ist.
Was wird überprüft?
Die Erstüberprüfung erfolgt augenscheinlich und in einem geeigneten Stichprobenumfang. Im Mittelpunkt stehen jene Bauteile, von denen bei einer Verschlechterung ihres Zustandes eine Gefährdung ausgehen kann.
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Dazu zählen insbesondere:
Dächer und Dachaufbauten, Fassaden, Fenster und weitere Außenbauteile, Balkone, Loggien und Terrassen, soweit sie von außen oder aus allgemein zugänglichen Bereichen einsehbar sind, Stiegenhäuser und allgemeine Erschließungsflächen, Geländer und Absturzsicherungen sichtbare konstruktive Bauteilegemeinsam genutzte Gebäudebereiche, beispielsweise Waschküchen, Fahrradräume und sonstige Allgemeinräume, sicherheitsrelevante Bereiche der Außenanlagen, augenscheinlich erkennbare Schäden und mögliche Gefahrenstellen.

Für die Erstüberprüfung ist grundsätzlich keine Besichtigung sämtlicher Wohnungen erforderlich. Sollte im Einzelfall der Zugang zu einzelnen Bereichen notwendig sein, wird dies vorab mit den Eigentümern oder der Hausverwaltung abgestimmt.
Unsere Leistungen
‍• Prüfung, ob eine Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches besteht
‍• Sichtung vorhandener Pläne, Bescheide, Gutachten und Gebäudedokumentationen
‍• Begehung und fotografische Dokumentation
‍• Erstüberprüfung des Gebäudes
‍• Erfassung und nachvollziehbare Beschreibung festgestellter Mängel
‍• Erstellung des Bauwerksbuches
‍• Festlegung der erforderlichen Kontroll- und Überprüfungsintervalle
‍• Bereitstellung einer klaren Struktur für die gesetzeskonforme Weiterführung durch Eigentümer oder Hausverwaltung
‍• Registrierung des Bauwerksbuches auf Wunsch
‍• Durchführung wiederkehrender oder zusätzlicher Untersuchungen
‍• auf Wunsch -  fachliche Beratung zu erforderlichen Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen als gesonderte Zusatzleistung
Nach Nutzfläche gestaffelte Preise
Unser Grundhonorar ist nach der Gebäudekategorie und der Nutzfläche gestaffelt. Dadurch erhalten sowohl Eigentümer kleinerer Häuser als auch Hausverwaltungen mit größeren Liegenschaften oder mehreren Gebäuden eine nachvollziehbare und auf den Umfang abgestimmte Preisgestaltung.
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Der konkrete Bearbeitungsaufwand kann zusätzlich von der Gebäudestruktur, der Zugänglichkeit, der Vollständigkeit der vorhandenen Unterlagen und augenscheinlich erkennbaren Schäden beeinflusst werden. Gerne erstellen wir Ihnen auf Grundlage der Gebäudeadresse, des Errichtungsjahres und der Nutzfläche ein konkretes unverbindliches Angebot.

Nutzwertgutachten & Parifizierung

Klare Eigentumsverhältnisse
brauchen eine verlässliche Grundlage.
‍Ein Nutzwertgutachten legt fest, in welchem Verhältnis einzelne Wohnungen, Geschäftslokale, Stellplätze und sonstige wohnungseigentumstaugliche Objekte einer Liegenschaft zueinander stehen. Es bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Begründung oder Änderung von Wohnungseigentum und für die Eintragung der entsprechenden Miteigentumsanteile im Grundbuch.
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Im Nutzwertgutachten wird zudem festgehalten, welche Flächen im gemeinsamen Eigentum bleiben. Dies bildet gemeinsam mit dem § 6 Gutachten die Voraussetzung für den Wohnungseigentumsvertrag, welcher von einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat erstellt wird.
Ihr Vorteil

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Als Architekt und Ziviltechniker betrachten wir nicht nur die rechnerische Aufteilung. Wir erkennen auch Abweichungen zwischen bewilligtem Planstand und gebautem Bestand und können notwendige planerische oder baurechtliche Schritte frühzeitig aufzeigen.
So erhalten Sie eine fundierte Grundlage für klare und nachvollziehbare Eigentumsverhältnisse.
Wann wird ein Nutzwertgutachten benötigt?

• bei erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum
• für die Neufestsetzung der Nutzwerte einer bereits parifizierten Liegenschaft
• auf Grund von Änderungen der enthaltenen Objekte oder Ergänzung neuer Objekte z.B.:
• nach einem Dachgeschoßausbau oder Zubau
• bei der Teilung oder Zusammenlegung von Wohnungen
• bei Änderung der Widmung eines Objekts
• bei der Neuordnung von Stellplätzen, Kellerabteilen, Gärten & anderen Zubehörflächen
• wenn ein bestehendes Nutzwertgutachten nicht mehr mit den Plänen oder dem tatsächlichen Bestand übereinstimmt
Was wird für ein Nutzwertgutachten benötigt?

• Baubehördlich bewilligte Pläne des gesamten Hauses
(Einreichpläne samt Baubescheide; Falls kein Baubescheid vorliegen sollte, kann es auf Basis der Einreichpläne im Vorabzug für Kaufverträge vorbereitet werden)
• Grundbuchsauszug
• Bei Bedarf kann eine örtliche Besichtigung bei Bestandsobjekten erforderlich sein.
Unsere Leistungen

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• Prüfung der vorhandenen Pläne, Bescheide und Unterlagen
‍• Ausheben der baubehördlich bewilligten Pläne und Bescheide bei der Baubehörde
‍• bei Bedarf Abgleich der bewilligten Planunterlagen mit dem tatsächlichen Bestand
‍• Bestandsaufnahme und ergänzende Planerstellung bei Bedarf
‍• Ermittlung der Nutzflächen sowie der erforderlichen Zu- und Abschläge
‍• eindeutige Zuordnung der Wohnungseigentums- und Zubehörobjekte
‍• Erstellung eines übersichtlichen und nachvollziehbaren Nutzwertgutachtens nach §9 WEG 2002
‍• Erstellung des Gutachtens nach §6 WEG 2002
‍• Prüfung bestehender Nutzwertgutachten und fachliche Verifizierung der Berechnung
Nach Nutzfläche gestaffelte Preise

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Unser Honorar ist transparent nach Gebäudekategorie und der Nutzfläche des Gebäudes gestaffelt. Gerne erstellen wir Ihnen auf Grundlage der Gebäudeadresse, der Gesamtnutzfläche des Hauses und der baubewilligten Pläne - falls bereits vorhanden - ein unverbindliches, auf Ihre Liegenschaft abgestimmtes Angebot.
Nach Beauftragung und Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann der Vorabzug des Nutzwertgutachtens innerhalb von zwei Wochen übermittelt werden.